Was
SLAPP steht für “Strategic Lawsuit Against Public Participation” (auf Deutsch: Strategische Klage gegen öffentliche Beteiligung).
Es handelt sich um eine Form von Klage, die von mächtigen Akteuren – wie Unternehmen, Politikern oder einflussreichen Personen – eingereicht wird, um Kritiker einzuschüchtern und zum Schweigen zu bringen. Ziel ist es nicht unbedingt, den Prozess zu gewinnen, sondern die Beklagten durch hohe Kosten, Zeitaufwand und psychologische Belastung davon abzuhalten, ihre Meinung öffentlich zu äußern oder Missstände anzuprangern. SLAPPs bedrohen die Meinungsfreiheit und die demokratische Teilhabe, da sie oft gegen Journalisten, Aktivisten oder Bürger gerichtet sind, die Themen wie Korruption, Umweltzerstörung oder Machtmissbrauch aufdecken.
Seit März 2024 ist die EU-Richtlinie gegen SLAPP-Klagen in Kraft, die grenzüberschreitende Zivilklagen betrifft. Sie ermöglicht eine frühzeitige Abweisung unbegründeter Klagen und sieht Kostenerstattung für Betroffene vor. Deutschland hat bis 2026 Zeit, sie umzusetzen. Die oben genannten Fälle könnten künftig unter diese Regelung fallen, wenn sie internationale Elemente aufweisen. Für rein nationale Fälle wie die von Merz oder Strack-Zimmermann bleibt die Umsetzung jedoch unklar, da die EU hier keine direkte Kompetenz hat.
Diese Beispiele zeigen, dass SLAPP-Klagen auch 2025 ein aktuelles Problem in Deutschland bleiben, insbesondere im politischen Kontext. Sie verdeutlichen die Notwendigkeit weiterer nationaler Schutzmechanismen.
Wie
RWE vs. Klimaaktivisten (2023/2024):
Der Energiekonzern RWE hat in den letzten Jahren wiederholt Klagen gegen Klimaaktivisten erhoben, die den Braunkohleabbau kritisieren. Ein prominenter Fall aus 2023 betraf horrende Schadensersatzforderungen gegen Aktivisten, die Blockaden durchführten. Obwohl einige Klagen zurückgezogen oder verloren wurden, wurden sie als SLAPP interpretiert, da sie offenbar darauf abzielten, die Aktivisten finanziell zu ruinieren und weitere Proteste abzuschrecken. Bis 2025 hat sich die Debatte um solche Klagen verschärft, da die EU-Anti-SLAPP-Richtlinie nun in Kraft ist und deren Umsetzung in Deutschland geprüft wird. Der Energiekonzern RWE hat in den letzten Jahren wiederholt Klagen gegen
Fall Marie-Agnes Strack-Zimmermann vs. Kritiker (2025):
Die FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann, bekannt für ihre scharfen rhetorischen Angriffe, hat kürzlich eine Klage gegen einen Bürger zurückgezogen, der sie öffentlich kritisiert hatte. Der Vorwurf: üble Nachrede. Laut Berichten auf X wurde die Klage vor dem Landgericht Münster kurz vor dem Verhandlungstermin fallen gelassen. Kritiker bezeichneten dies als SLAPP-Versuch, da die Klage offenbar darauf abzielte, den Kritiker einzuschüchtern, ohne dass ein substantieller Rechtsverstoß vorlag. Dieser Fall zeigt, wie auch Politiker in Deutschland zunehmend rechtliche Mittel einsetzen, um öffentliche Kritik zu unterdrücken.
Friedrich Merz und SLAPP-Vorwürfe (2025):
Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz steht aktuell im Fokus, nachdem er mehrfache Klagen wegen angeblicher Beleidigung gegen einen Nutzer auf X eingereicht hat. Der Beklagte, ein Privatmann, bezeichnete die Klagen als “Bullying” und “Harassment”, da die inkriminierten Posts keine klaren Beleidigungen darstellten. Auf X wird diskutiert, dass Merz mit diesen Klagen versucht, kritische Stimmen in den sozialen Medien zum Schweigen zu bringen – ein Verhalten, das typisch für SLAPP-Klagen ist. Der Fall ist noch nicht abgeschlossen, sorgt aber für Aufsehen, da er die Machtasymmetrie zwischen einflussreichen Politikern und Bürgern verdeutlicht.
Trump gegen Anwaltskanzleien
Trump überzieht 2025 Anwaltskanzleien, die gegen seine Dekrete klagen mit taktischen Klagen. Quelle
Wo
Wikipedia (deutsch): Artikel über SLAPP mit Hintergrundinformationen und Beispielen, darunter der Fall Schiebel/Bär.
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